ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  - PRIVATKUNDEN & FIRMENKUNDEN

VERSAND AUSSCHLIESSLICH IN DER SCHWEIZ

Bestellablauf:

  • Der Privatkunde führt die Bestellung über unseren Onlineshop durch.
  • Dem Privatkunden wird per E-Mail ein unverbindliches Angebot mit den Kosten inklusive Versand und den Zahlungskonditionen zur Bestätigung gesendet.
  • Wird das Angebot vom Kunden bestätigt, wird von uns die Rechnung zur Vorkasse zugestellt. Nach vollständiger Bezahlung geht die Ware in den Versand.

Firmen Kunden nutzen unseren Onlineshop als Preisanfrage und erhalten von uns eine Offerte. Firmenkunden unterliegen den folgenden AGB's

I.    GELTUNG DER VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR FIRMENKUNDEN

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma ATEC Baubedarf GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Folgend ATEC genannt.

Diese gelten auch für künftige Geschäftsfälle. Hingewiesen wird darauf, dass sich die Verkaufs- und Lieferbedingungen auf der Homepage

www.atec-bb.ch und www.vakuumwärmedämmung.ch befinden.

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten jedoch nur für Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern (also für Gewerbe und Industrie, auch Wiederverkäufer), nicht jedoch für Abschlüsse mit Personen, die Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind

II.  LIEFERUNG

Mit der Übergabe der bestellten Ware an das den Versand durchführende Unternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Sollten vom Kunden bestellte Mengen nicht mit den von ATEC lieferbaren Verpackungs- und Bestelleinheiten übereinstimmen, ist ATEC berechtigt, den Bestellumfang auf die jeweils vorhandene Verpackungs- und Bestelleinheiten auf- oder abzurunden. Die Versandkosten werden dem Kunden in der Schweiz gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Anweisung gibt, ist ATEC berechtigt, den Versand durch ein Unternehmen ihrer Wahl durchführen zu lassen.

III.  ZAHLUNG

Die dem Kunden von ATEC gelegten Rechnungen sind je nach Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

Es steht ATEC frei, Lieferungen gegen Vorauskasse oder auch per Nachnahme durchzuführen.

Bei Zahlungsverzug ist ATEC berechtigt, +7.7% Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der Kunde übernimmt vereinbarungsgemäss im Falle des Zahlungsverzugs bei ATEC anfallende Mahn- und Inkassospesen, einschliesslich der von ATEC aufzuwendenden Kosten für die auch aussergerichtliche Forderungsbetreibung durch einen Rechtsanwalt.

IV.  LIEFERVERZUG

ATEC ist bemüht, vereinbarte Lieferfristen / Liefertermine pünktlich einzuhalten. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ATEC eine zeitgerechte Lieferung nicht möglich sein, ist der Kunde erst dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzugs und wegen Mängelfolgen wird einvernehmlich ausgeschlossen.

V.  EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche Lieferungen von ATEC  erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit der vollständigen Bezahlung der Ware, einschliesslich Zinsen und der allfälligen Kosten der Forderungsbetreibung, geht das Eigentum an der ausgelieferten Ware auf den Kunden über.

VI.  GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

ATEC leistet für ausgelieferte Waren Gewähr für die Dauer von drei Monaten ab Lieferung. Der Kunde ist im Sinne der handelsrechtlichen Bestimmungen zur sofortigen Prüfung und zur sofortigen Rüge allfälliger Mängel verpflichtet. Nach Ablauf der dreimonatigen Gewährleistungsfrist können vereinbarungsgemäss auch keine Regressansprüche gegen ATEC geltend gemacht werden, wenn der Kunde von seinem Auftraggeber aus dem Titel der Gewährleistung in Anspruch genommen werden sollte. Abweichungen in der farblichen Gestaltung des Produktes sowie geringe sonstige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, solange die Funktionsfähigkeit des Produkts nicht beeinträchtigt wird.

Eine Haftung von ATEC für Folgeschäden, die sich aus Mängeln oder Fehlern des Produkts ergeben können, wird ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass ATEC die Produkte nicht selbst erzeugt. ATEC wird bei Auftreten eines Fehlers den Namen des Produzenten (Importeurs) dem Kunden bekanntgeben. Im Hinblick darauf wird vereinbart, dass ATEC vom Kunden auch nicht nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden kann.

VII.  AUFRECHNUNG VON GEGENFORDERUNGEN

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der ATEC aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenforderungen von ATEC ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

VIII.  DATEN DES KUNDEN UND ADRESSÄNDERUNG

Im Falle der Änderung seiner Anschrift sichert der Kunde zu, ATEC sofort schriftlich seine neue Anschrift bekanntzugeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ATEC bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten von ATEC automationsunterstützt gespeichert und im Rahmen der Geschäftsverbindung verarbeitet werden können.

IX.  ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT, SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Auf das zwischen ATEC und dem Kunden zu Stande kommende Rechtsverhältnis ist schweizerisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Zürich vereinbart. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von ATEC. Dies gilt insbesondere dann, wenn Abweichungen von Mitarbeitern, Handelsvertretern und sonstigen Beauftragten in Aussicht gestellt und erklärt werden.

Sollte der Kunde auf seinen ATEC zugehenden Geschäftspapieren eigene Geschäftsbedingungen verwenden, bleiben trotzdem die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen von ATEC gültig.